In professionellen Händen

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht meist mit hohen finanziellen Transaktionen einher. Durch einen kompetenten Immobilienmakler sichern Sie sich eine umfassende Beratung, die auch die finanziellen Interessen des Verbrauchers schützt. Die Beratungsleistung des Immobilienmaklers ist sehr komplex geworden. Schon längst beschränken sich Makler nicht mehr ausschließlich auf das einfache Nachweisen von Immobilien oder die Einstellung der Immobiliendaten in ein Exposé oder das Internet. Wir begutachten Grundstücke und Gebäude, erstellen Marktanalysen, prüfen Objektunterlagen, analysieren bestehende Mietverträge, geben wertvolle Hinweise zum Kaufvertragsrecht und helfen, die passende Finanzierung zu finden. Für den Verbraucher ist es oft schwer, seriöse und gut qualifizierte Dienstleister von „schwarzen Schafen“ zu unterscheiden. 

1. Marktkenntnis

Wir kennen den Markt vor Ort. Wir informieren über Preise, Mieten und Marktentwicklungen und stehen bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur Verfügung. Wir kennen Angebot und Nachfrage des jeweiligen Immobiliensegments und betreuen Käufer und Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Grundstücksgeschäft.


2. Auftragsverhältnis

Wir haben uns über die Standesregeln verpflichtet nur tätig zu werden, wenn uns ein Auftrag des Eigentümers oder Kunden vorliegt. Wir empfehlen, dass alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns dem Immobilienmakler schriftlich festgehalten werden.


3. Beratung ohne Zeitdruck

Ein qualifizierter Makler ist bereit, sich für das Anliegen seiner Kunden in seinem Büro oder zuhause beim Kunden Zeit zu nehmen. Er wird niemals auf einen Vertragsabschluss unter Zeitdruck hinarbeiten, sondern dem Kunden eine ausführliche Prüfung des Angebots gestatten. Ein Alarmsignal für Kunden sind Behauptungen des Maklers, der richtige Käufer oder Verkäufer sei schon in der Kartei und der erfolgreiche Verkauf nur noch Formsache. Gegen die Einbeziehung externer Hilfe, beispielsweise eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts, haben wir daher nichts einzuwenden. Die Beratung sollte nicht nur am Telefon durchgeführt werden. Der Immobilienmakler sollte vor Ort sein, so dass ihn der Kunde in seinem Büro aufsuchen kann.

4.Individuelle Beratung

Wir sprechen mit Ihnen intensiv über Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse sowie über die wirtschaftliche Situation, ehe wir die ersten Vorschläge machen. Die Wünsche des Kunden lassen sich nicht pauschal mit dem Hinweis auf das Internet und die Vermarktung durch Online-Portale beantworten. Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen will, sollte gemeinsam mit uns besprechen wie wir vorzugehen gedenken und welche Aktivitäten wir im Detail planen. Wir sind in der Lage, ein genaues Bild der Marktlage zu geben.


5. Besichtigungstermine und weitere Beratung

Bei der Besichtigung treffen Verkäufer und Käufer in der Regel zum ersten Mal aufeinander. Hier werden auch die unterschiedlichen Interessen der beiden Parteien besonders deutlich. Wir als professionell arbeitender Immobilienmakler sind selbstverständlich bei jeder Besichtigung dabei. Vor Ort lassen sich alle wichtigen Fragen besonders gut klären. Die Kenntnis der Immobilie, der genauen Lage eines Grundstücks, des Zustands der Immobilie, etwaige erforderliche Investitionen bei der Renovierung oder energetischen Verbesserung einer Immobilie und die Beantwortung der vielen Fragen rund um die konkrete Immobilie helfen beiden Parteien bei dem Abschluss der Verhandlungen.


6. Haftpflicht

Der Makler sollte eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Auch qualifizierte Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ernstfall kann etwas so Simples wie ein übersehener Zahlendreher finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes haben. Professionelle Makler sichern daher sich und damit ihre Kunden vor möglichen Schäden aufgrund einer Panne, eines Irrtums oder eines Versehens ab.


7. Problembewusste Beratung

Wir als qualifizierter Immobilienmakler sind ein Berater, der realistische Einschätzungen über einen Kauf- oder Verkaufswunsch abgibt. Wir prüfen genauestens, wo eventuell Probleme bestehen oder auftauchen könnten und helfen bei deren Lösung. In Teilungserklärungen oder in Sondernutzungsrechten von Eigentumswohnungen verbergen sich beispielsweise mitunter komplizierte Sachverhalte.


8. Provision

Im Makler-Alleinauftrag werden alle Provisionsregelungen geregelt. Die Provision ist ein erfolgsabhängiges Honorar, das nur am Ende einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie an uns gezahlt wird.

9. Kundenpflege

Wir bleiben Ansprechpartner für die Beteiligten bis zum Abschluss des Immobiliengeschäfts und darüber hinaus. Wir verfügen über eine umfassende Ausbildung und über mehrjährige praktische Erfahrung. Unsere Referenzen der bisherigen Tätigkeit – also erfolgreich vermittelte Objekte und zufriedene Kunden belegen dies.

1. Marktkenntnis

Wir kennen den Markt vor Ort. Wir informieren über Preise, Mieten und Marktentwicklungen und stehen bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur Verfügung. Wir kennen Angebot und Nachfrage des jeweiligen Immobiliensegments und betreuen Käufer und Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Grundstücksgeschäft.


2. Auftragsverhältnis

Wir haben uns über die Standesregeln verpflichtet nur tätig zu werden, wenn uns ein Auftrag des Eigentümers oder Kunden vorliegt. Wir empfehlen, dass alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns dem Immobilienmakler schriftlich festgehalten werden.


3. Beratung ohne Zeitdruck

Ein qualifizierter Makler ist bereit, sich für das Anliegen seiner Kunden in seinem Büro oder zuhause beim Kunden Zeit zu nehmen. Er wird niemals auf einen Vertragsabschluss unter Zeitdruck hinarbeiten, sondern dem Kunden eine ausführliche Prüfung des Angebots gestatten. Ein Alarmsignal für Kunden sind Behauptungen des Maklers, der richtige Käufer oder Verkäufer sei schon in der Kartei und der erfolgreiche Verkauf nur noch Formsache. Gegen die Einbeziehung externer Hilfe, beispielsweise eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts, haben wir daher nichts einzuwenden. Die Beratung sollte nicht nur am Telefon durchgeführt werden. Der Immobilienmakler sollte vor Ort sein, so dass ihn der Kunde in seinem Büro aufsuchen kann.

4.ndividuelle Beratung

Wir sprechen mit Ihnen intensiv über Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse sowie über die wirtschaftliche Situation, ehe wir die ersten Vorschläge machen. Die Wünsche des Kunden lassen sich nicht pauschal mit dem Hinweis auf das Internet und die Vermarktung durch Online-Portale beantworten. Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen will, sollte gemeinsam mit uns besprechen wie wir vorzugehen gedenken und welche Aktivitäten wir im Detail planen. Wir sind in der Lage, ein genaues Bild der Marktlage zu geben.


5. Besichtigungstermine und weitere Beratung

Bei der Besichtigung treffen Verkäufer und Käufer in der Regel zum ersten Mal aufeinander. Hier werden auch die unterschiedlichen Interessen der beiden Parteien besonders deutlich. Wir als professionell arbeitender Immobilienmakler sind selbstverständlich bei jeder Besichtigung dabei. Vor Ort lassen sich alle wichtigen Fragen besonders gut klären. Die Kenntnis der Immobilie, der genauen Lage eines Grundstücks, des Zustands der Immobilie, etwaige erforderliche Investitionen bei der Renovierung oder energetischen Verbesserung einer Immobilie und die Beantwortung der vielen Fragen rund um die konkrete Immobilie helfen beiden Parteien bei dem Abschluss der Verhandlungen.


6. Haftpflicht

Der Makler sollte eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Auch qualifizierte Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ernstfall kann etwas so Simples wie ein übersehener Zahlendreher finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes haben. Professionelle Makler sichern daher sich und damit ihre Kunden vor möglichen Schäden aufgrund einer Panne, eines Irrtums oder eines Versehens ab.


7. Problembewusste Beratung

Wir als qualifizierter Immobilienmakler sind ein Berater, der realistische Einschätzungen über einen Kauf- oder Verkaufswunsch abgibt. Wir prüfen genauestens, wo eventuell Probleme bestehen oder auftauchen könnten und helfen bei deren Lösung. In Teilungserklärungen oder in Sondernutzungsrechten von Eigentumswohnungen verbergen sich beispielsweise mitunter komplizierte Sachverhalte.


8. Provision

Im Makler-Alleinauftrag werden alle Provisionsregelungen geregelt. Die Provision ist ein erfolgsabhängiges Honorar, das nur am Ende einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie an uns gezahlt wird.

9. Kundenpflege

Wir bleiben Ansprechpartner für die Beteiligten bis zum Abschluss des Immobiliengeschäfts und darüber hinaus. Wir verfügen über eine umfassende Ausbildung und über mehrjährige praktische Erfahrung. Unsere Referenzen der bisherigen Tätigkeit – also erfolgreich vermittelte Objekte und zufriedene Kunden belegen dies.
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